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"alle inklusive! - von Anfang an gemeinsam", Berlin

Rede von Franz Thönnes, MdB und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, anlässlich der Fachkonferenz der Behindertenbeauftragten "alle inklusive! Die neue UN-Konvention: ... und Selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen" mit dem Titel "alle inklusive! - von Anfang an gemeinsam", Berlin.

 

Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die Einladung zu dieser letzten Fachtagung der Kampagne „alle inklusive!“. In Deutschland hat die UN-Konvention einen sehr hohen Stellenwert. Vorgestern ist das Überein- kommen und das Protokoll für unser Land verbindlich geworden. Darüber freuen wir uns. Ich mich ganz besonders, denn am 24. Februar durfte ich die Ratifikationsurkunde bei den Vereinten Nationen für die Bundesrepublik Deutschland hinterlegen. Wir haben als fünfzigster Staat weltweit und als sechster EU-Mitgliedstaat ratifiziert. Damit  gehören wir zu den Vorreiterstaaten in der Europäischen Union.

 

Meine Damen und Herren, das Übereinkommen fordert uns. Wichtige gesellschaftliche Bereiche sind aus der Perspektive behinderter Menschen zu durchleuchten. Ihre volle Teilhabe ist in diesen Lebensbereichen konsequent zu gewährleisten. Dazu gehört auch, dass wir ein positives Verständnis von Behinderung als Vielfalt menschlichen Lebens in die Gesellschaft zu vermitteln. Zu oft treffen wir auf Barrieren. Treffen wir auf Einstellungen und Verhaltens- weisen, die Selbstbestimmung und Teilhabe erschweren. Wir brauchen eine stärkere Bildung, eines Bewusstseins, das dies verändert.

 

Die Konvention fordert einen grundlegenden Paradigmenwechsel. Von der allumfassenden Fürsorge zur Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Hier haben wir in der deutschen Sozialpolitik bereits vor einigen Jahren begonnen: Und zwar mit unserem Neunten Sozialgesetzbuch, dem Behindertengleichstellungs- und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Damit wurden Normen geschaffen, die bewirken sollen, Barrieren für Menschen mit Behinderungen abbauen und ihre Selbstbestimmung und Teilhabe zu sichern. Aber Gesetze sind das eine. Die Lebenswirklichkeit ist zum Teil noch eine andere. Es gilt eben, Gesetze immer wieder mit Leben zu erfüllen und sich nicht abzufinden mit den Dingen wie sie sind. Hier in Schleswig-Holstein haben sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag für ein „Land des Miteinanders“ ausgesprpchen. Für ein Land, in dem die Lebensansprüche von Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Bereichen selbstverständlich zu berück- sichtigen sind! Diese Leitorientierung zielt auf eine inklusive Gesellschaft. Es geht um die Ermöglichung eines individuell gestalteten Lebens. Es geht um die gleichberechtigte Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in die „normale“ Alltags- und Lebensgestaltung einer Gesellschaft. Das heißt „miteinander“! In Kitas und Schulen, beim Wohnen, bei der Arbeit und in der Freizeit. Kurz: Von Anfang an gemeinsam!

 

Wenn es um „alle inklusive!“ geht, dann gibt es die drei B-Bereiche, auf die wir uns bei der Umsetzung der UN-Konvention in der Behindertenpolitik in nächster Zeit besonders konzentrieren wollen: Bildung, Beschäftigung und Barriere- freiheit.

 

Das Leitbild des Artikels 24 (Bildung) in der UN-Konvention geht vom gemeinsamen Lernen und Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderungen aus. „Von Anfang an gemeinsam“ – das heißt selbstverständliches Miteinander in den Kindertageseinrichtungen und den Schulen. Nur so werden von Anfang an Barrieren in den Köpfen vermieden. Nur so können behinderte und nicht behinderte Kinder und Jugendliche ihre individuellen Fähigkeiten ausloten und den selbstverständlichen Umgang miteinander lernen. Die Schulgesetze in allen Bundesländern sehen das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen als eine Möglichkeit vor. Doch: In der Praxis werden nur 15,7 Prozent der behinderten Schülerinnen und Schüler integrativ unterrichtet. Daher ist der schrittweise Ausbau der Angebote des gemeinsamen Lernens mehr als notwendig. Obwohl die Umsetzung gemein- samer Bildung vor allem in den Händen der Länder liegt, lassen sich Ideen und Konzepte jedoch am besten zusammen entwickeln. Wir treiben daher eine intensive Zusammenarbeit auf Bundes- und Landesebene voran. Am 6. und 7. Mai 2009 organisieren wir deshalb eine Konferenz in Berlin. Wir wollen uns mit Ländervertretern, Pädagogen, der Zivilgesellschaft und Wissenschaftlern zu der Umsetzung von Artikel 24 in Deutschland austauschen. Es würde mich sehr freuen, wenn wir auch Mitglieder der Schleswig-Holsteinischen Denkfabrik Inklusion und Bildung dort begrüßen könnten. Es ist sehr interessant für uns, am erfolgreichen Beispiel Schleswig-Holsteins zu sehen, wie im Handlungsfeld „Kindergärten und Schulen“ Inklusion stattfinden kann.

 

Meine Damen und Herren, „Von Anfang an gemeinsam“ gilt natürlich auch für den Arbeitsmarkt. Die Lage am Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren gut entwickelt. So sank die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen von 2005 bis 2008 deutlich um über 14 Prozent. Angesichts dieses Erfolgs müssen wir die Auswirkungen der Finanzkrise auf die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen genau im Blick behalten. Nach Artikel 27 der UN-Konvention soll die Beschäftigungspolitik für Menschen mit Behinderungen auf den offenen Arbeitsmarkt ausgerichtet sein. Wir wollen daher, dass künftig mehr Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen erarbeiten können. Auch hier in Schleswig-Holstein wird daher mit Nachdruck daran gearbeitet, für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf alternativ zur Werkstatt- beschäftigung Wahlmöglichkeiten für ihren beruflichen Bildungsweg zu schaffen. Ein positives Signal ist da die im Februar 2008 unterzeichnete Vereinbarung zur Zusammenarbeit von Schulen, Jugendaufbauwerken, der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern. Sie trägt erheblich dazu bei, dass die selbständige und eigenverantwortliche Berufswahlentscheidung von jungen Menschen mit Schwerbehinderung in Schleswig-Holstein gefördert, unterstützt und realisiert wird.


Mit dem Gesetz der Unterstützten Beschäftigung von Ende 2008 verfolgen wir ebenfalls das Ziel, behinderten Menschen den Weg auf den ersten Arbeitsmarkt zu öffnen. Nach dem Grundsatz „Erst platzieren, dann qualifizieren“ werden Menschen mit Behinderungen direkt auf einem Arbeitsplatz in einem Unter- nehmen durch einen Jobcoach individuell qualifiziert, eingearbeitet und begleitet. Modellprojekte haben uns gezeigt, dass dieses Konzept wirkt. Deshalb kann es  auch erfolgreich eingesetzt werden. 2.300 Plätze können wahrscheinlich schon ab Juni besetzt werden.

 

Daneben läuft unsere seit langem erfolgreiche Initiative „job – Jobs ohne Barrieren“ weiter. In dieser Informations- und Aufklärungskampagne arbeiten wir zusammen mit Arbeitgebern und Interessenvertretungen von Beschäftigten zusammen, um Menschen mit Behinderungen mehr Chancen auf dem offenen Arbeitsmarkt zu schaffen. Auch hier im Land  werden im Rahmen der Initiative „Job4000“ 48 neue Arbeits- und Ausbildungsplätze gefördert. Wir ermutigen hier Arbeitgeber, arbeitslosen schwerbehinderten Menschen eine reale Chance auf einen Ausbildungs- und Arbeitsplatz zu geben. „Von Anfang an gemeinsam“ heißt auch, dass wir eine vorzeitige Ausgliederung aus dem Arbeitsprozess nach Möglichkeit verhindern müssen. Auch brauchen wir angesichts des demo- graphischen Wandels noch mehr geeignete Maßnahmen, damit Ältere besser wieder in Arbeit kommen und länger in Arbeit bleiben. Eingliedern statt kündigen, vorbeugen statt versorgen, integrieren statt ausgrenzen! Diese Philosophie bedeutet, dass wir unsere Anstrengungen verstärken müssen. Wir wollen die Arbeit in den Betrieben so gestalten, dass sie dauerhaft geleistet werden kann. Wir wollen, dass Erkrankungen und chronische Krankheiten verhindert werden und Arbeits-unfähigkeit vermieden wird. In diesem Kontext steht auch die Regelung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Hier geht es geht darum, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeits- unfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.

 

Menschen mit oder ohne Behinderung können nur zusammen lernen, arbeiten und ihre Freizeit verbringen, also ein aktives und selbstbestimmtes Leben führen, wenn eine umfassende Barrierefreiheit garantiert wird. „Von Anfang an gemeinsam" heißt auch, dass die persönliche Mobilität für alle Bürger Schritt für Schritt zielstrebig hergestellt wird. Wir haben schon lange die Erfahrung gemacht, dass  behindertengerechte Zugänge, Bahnhöfe, Verkehrsmittel und öffentlichen Einrichtungen Vielen zu Gute kommt; besonders auch älteren Menschen, Mütter bzw. Väter mit Kindern. Es ist gut, dass hier im Land von 2006 bis 2010 ein jährlicher Betrag in Höhe von 400.000 Euro für Pilotprojekte zur Verfügung gestellt wird; insbesondere für die Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen. Hier sehe ich auch im Konjunkturprogramm II eine gute Chance, mehr für die Barrierefreiheit zu tun, wenn sich die Ent- scheidungsträger vor Ort dazu bekennen.

 

Meine Damen und Herren ,Menschen mit Behinderung haben auch beim Wohnen, die gleichen Wünsche und Bedürfnisse wie nichtbehinderte Menschen. Wohnen wie andere auch, inmitten der Gemeinde, nicht außerhalb, nicht isoliert, sondern selbstbestimmt – ein lang gehegter Wunsch vieler behinderter Menschen. Um dem Leitbild der Selbstbestimmung gerecht zu werden, müssen darüber hinaus in den einzelnen Gemeinwesen neue soziale Strukturen und Rahmenbedingungen geschaffen werden. Sie  sollen es behinderten Menschen ermöglichen, ihren Wünschen entsprechend zu leben und zwischen den verschiedenen Angeboten wählen zu können. Die primären Erwartungen an das Wohnen sind das Bedürfnis nach Beständigkeit, Vertrautheit, Sicherheit und Schutz. Dazu gehören aber nach Rückzugsmöglichkeiten sowie der Wunsch nach Selbstbestimmung, Selbstdarstellung, Kommunikation, Verortung des sozialen Netzwerkes und nicht zuletzt die Notwendigkeit einer angemessenen Infrastruktur. Das bedeutet aber auch, dass die entsprechenden Strukturen geschaffen werden müssen. Wir brauchen eine Sozial- und Regionalplanung, die nicht vorrangig die Auslastung von Einrichtungen im Sinn hat. Es müssen die sozialräumlichen Angebote und Netzwerke geschaffen werden, die behinderten, aber auch älteren Menschen, ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinde ermöglichen.

 

Sensibilisierung für die Belange behinderter Menschen und ein lebens- freundliches Gemeinwesen mit freier Wohnungswahl, aber auch Assistenz, Selbstvertretung und vieles andere mehr sind dafür die Voraussetzungen. Ich weiss, dass hier in Schleswig-Holstein viel dafür getan wird. Ich denke da an die Koordinierungsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen im Alter. Mit dem Aufbau von alternativen Wohn- und Betreuungsformen wird die Erhöhung der Angebotsvielfalt angestrebt. Es wird gleichzeitig dafür gesorgt, dass qualitätsgesicherte Wohnformen entwickelt werden. Auch andere Projekte, wie beispielsweise „Wohnen inklusive“ verbreiten ein Konzept, dass dem Mit- einander in der Gemeinde entgegenkommt.

 

Unser Projekt „Selbstbestimmtes Wohnen im Alter – Gestaltung sozialer Infrastrukturen für Menschen mit Behinderung angesichts demografischer Herausforderungen“ der Evangelischen Akademie Hofgeismar, soll den Bedarf älterer Menschen mit Behinderung in einer ländlichen Modellregion erproben. Einige Punkte noch zum  Persönlichen Budget ansprechen. Hier besteht seit dem 1. Januar 2008 ein Rechtsanspruch. Aus meiner Sicht stellt er die Verwirklichung eines Menschenrechts dar. Nämlich selbstbestimmt und eigenverantwortlich das einzukaufen, was zur Teilhabe notwendig ist. Wir haben eine wissenschaftliche Begleitforschung zur Umsetzung des Persönliche Budgets organisiert. Sie hat deutlich gemacht, dass die meisten Menschen mit Behinderung, die einmal ein persönliches Budget in Anspruch genommen haben und sich die von Ihnen benötigten Leistungen selbst einkaufen konnten, niemals mehr zur alten Form der Leistungsgewährung zurück wollen. Rund 10.000 Menschen machen bereits vom Persönlichen Budget Gebrauch. Das ist gut, uns aber immer noch zuwenig. Wir wollen jetzt Barrieren bei der Umsetzung von Persönlichen Budgets analysieren. Dies soll auch die Strukturen für eine vermehrte Inanspruchnahme von Persönlichen Budgets zu verbessern. Deshalb hat die Bundesregierung für die Jahre 2008 bis 2010 ein Förderprogramm zur Strukturverstärkung und Verbreitung von Persönlichen Budgets mit einem Betrag von 3,5 Mio € aufgelegt. Jetzt gibt es 28 Modellprojekte, davon zwei dreijährige Projekte in Schleswig- Holstein, die vom Landesverband der Lebenshilfe und vom Landesverband der Körper- und Mehrfachbehinderten durchgeführt werden. Hier soll auch untersucht werden, wie und wo das neue Instrument zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderung eingesetzt und wie sein Bekanntheitsgrad gesteigert werden kann.

 

Bei den in Schleswig-Holstein geförderten Projekten geht es um die modellhafte Erprobung der unterschiedlichsten Einsatzmöglichkeiten des Persönlichen Budgets. Es geht um das Erkennen von eventuellen Hemmschwellen bei der Beantragung und von Schwierigkeiten bei der Verwaltung des Budgets.

 

Meine Damen und Herren, ein Thema der heutigen Tagung ist "Selbstbestimmte Elternschaft". Hilfen für Mütter und Väter mit Behinderungen, ihre Elternschaft „leben“ zu können, sind bisher nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Nach wie vor bestehen gesellschaftliche Vorurteile, die behinderten Frauen bei einem Kinderwunsch, in der Schwangerschaft oder nach Geburt des Kindes ent- gegengebracht werden. Diese Vorurteile beziehen sich auf die behinderungs- bedingten Einschränkungen als auch auf vermeintlich mangelnde Erziehungs- kompetenz. Behinderte Eltern erleben aufgrund ihrer jeweiligen Behinderung Einschränkungen bei der Bewältigung des Alltags. Es gibt Fälle in denen behinderte Mütter und Väter auf personelle Unterstützung bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind. Aufgrund der gegenwärtigen unklaren Rechtslage werden sie jedoch mit ihrem Leistungsersuchen häufig abgewiesen. Sie erfahren oftmals bei der Suche nach staatlichen Hilfen Vorbehalte der Leistungsträger und –erbringer oder werden gar abgewiesen. Die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert in Artikel 23 die Vertragsstaaten auf, Menschen mit Behinderungen in ange- messener Weise bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung zu unterstützen.

 

Die 18. Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz hat eine Entschließung „Rechtsanspruch auf Elternassistenz: Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages unterstützen“ formuliert. Wir werden uns mit dieser so notwendigen Frage der Unterstützung der Eltern im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ befassen und Lösungen erarbeiten.


Meine Damen und Herren, aus dem, was ich Ihnen vorgetragen habe, ergibt sich eine Kernfrage, die auch für andere Bereiche des Übereinkommens gilt. Wie schaffen wir die Rahmenbedingungen für eine Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft, so wie sie für alle anderen auch gilt? Eine Lebensqualität, die von Anfang an auf Gemeinsamkeit und Inklusivität ausgerichtet ist.

 

Ein geeignetes Instrument könnte ein Aktionsplan sein, mit dem unter Einbeziehung zahlreicher Akteure Ziele der Weiterentwicklung der Gesellschaft angestrebt werden, die allen Menschen die gleiche Teilhabe sichern. Hierbei sind alle staatlichen Ebenen gefragt: Bund, Länder und Kommunen. Wir finden in dem Übereinkommen das Bild einer Gesellschaft, in der wir alle gemeinsam gern leben. Um dieses Bild Realität werden zu lassen, bedarf es der Anstrengung aller Beteiligten – so dass auch hier gilt:  „alle inklusive – von Anfang an gemeinsam“.

 
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!