Rede von Franz Thönnes, MdB und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, anlässlich der 193. Sitzung des Deutschen Bundestages am 4. Dezember 2008.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ein Thema, das seit Monaten sehr intensiv und zum Teil auch sehr emotional diskutiert wird, ist die Vereinheitlichung der Rentensysteme in Ost und West. Dass die unterschiedlichen Rentenwerte in Ost und West auch knapp zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung noch Bestand haben, wird vielfach als Diskriminierung der Bürgerinnen und Bürger in den neuen Ländern empfunden. Und an der Diskussion ist zu erkennen, dass alle Vertreter hier im Parlament an einer sachgerechten Lösung interessiert sind. Hierzu ist es notwendig, die aktuelle Situation noch einmal in den Blick zu rücken. Die Beitragseinnahmen in den neuen Ländern reichen gegenwärtig nicht aus, um die Rentenausgaben für die Rentnerinnen und Rentner in den neuen Ländern zu finanzieren. Der Finanztransfer von West nach Ost lag 2004 bei rund 13,1 Milliarden Euro. Für spätere Jahre kann er nur geschätzt werden und dürfte im Jahr 2008 rund 14 Milliarden Euro betragen.
Die Angleichung der Renten in den neuen Ländern an die Renten in den alten Ländern ist nach dem Angleichungsmechanismus, der mit dem Renten-Überleitungsgesetz angelegt ist, von der tatsächlichen Angleichung der Löhne und Einkommen der aktiv Beschäftigten in den neuen Ländern abhängig. Für die Rentenberechnung gilt deshalb bis zur Angleichung der Lohn- und Einkommensverhältnisse für Beitragszeiten in den neuen Ländern ein geringerer aktueller Rentenwert als für Beitragszeiten im Westen. Dennoch haben ostdeutsche Versicherte gegenwärtig ein günstigeres Verhältnis der Beiträge zu den Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung als Versicherte in den alten Ländern. Denn: Der aktuelle Rentenwert West ist zwar aktuell 14 Prozent höher als der aktuelle Rentenwert Ost; die in den neuen Ländern versicherten Arbeitsverdienste werden jedoch hochgerechnet. Maßgebend dafür ist der Abstand des Durchschnittsverdienstes West zum Durchschnittsverdienst Ost, der aktuell rund 18 Prozent beträgt. Der Vorteil beim Beitrags-/Leistungsverhältnis liegt somit bei rund 4 Prozent.
Bezogen auf das Jahr 2007 bedeutet das beispielsweise, dass ein Versicherter in Kiel für dieses Arbeitsjahr aus einem Bruttoverdienst von 25.295 Euro eine monatliche Bruttorente von 22,19 Euro und ein Versicherter in Rostock mit gleich hohem Lohn eine monatliche Bruttorente von 23,09 Euro erzielt. Von dieser Hochwertung profitieren übrigens auch diejenigen, deren Löhne tariflich bereits angeglichen sind. Eine aktuelle Angleichung der Ostrenten würde zu höheren Rentenzahlungen für alle Ostrenten führen. Deshalb ist es sinnvoll, auch einen Blick auf die tatsächlichen Rentenzahlbeträge und nicht nur auf den Rentenwert zu werfen.
Der durchschnittliche monatliche Rentenzahlbetrag der laufenden Renten (Rentenfallkonzept) in den neuen Ländern übersteigt den durchschnittlichen Rentenzahlbetrag in den alten Ländern. Bei Männern in den alten Ländern liegt der durchschnittliche Rentenzahlbetrag zum 1. Juli 2007 bei rund 951 Euro und in den neuen Ländern bei rund 994 Euro. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei Frauen in den alten Ländern liegt bei rund 478 Euro und in den neuen Ländern bei rund 666 Euro. Berücksichtigt man das gleichzeitige Zusammentreffen mehrerer Renten (Personenfallkonzept), wie zum Beispiel einer Altersrente und einer Witwenrente, zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Rentner in den alten Ländern erhalten im Durchschnitt rund 953 Euro, Rentner in den neuen Ländern dagegen rund 1.004 Euro. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei Rentnerinnen in den alten Ländern liegt bei rund 650 Euro und in den neuen Ländern bei rund 848 Euro.
Werden neben Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch Einkommen aus anderen Alterssicherungssystemen und sonstige Einkommen mitberücksichtigt, zeigt sich ein höheres Gesamteinkommen im Westen. Nach einer für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durchgeführten Studie verfügten Ehepaare mit Bezugspersonen ab 65 Jahren im Jahr 2007 in den alten Ländern über ein monatliches Nettoeinkommen von 2.350 Euro, in den neuen Ländern von durchschnittlich 1.937 Euro. Bei den alleinstehenden Frauen ist der Unterschied am geringsten und liegt bei rund 50 Euro zugunsten der Frauen im Westen. Soweit die aktuelle Bestandsaufnahme.
Würde nun der aktuelle Rentenwert (Ost) von 23,34 Euro auf den Betrag des aktuellen Rentenwerts West von 26,56 Euro angehoben, dann würde sich der Unterschied zwischen den Zahlbeträgen in Ost und West weiter erhöhen. Die durchschnittliche Altersrente von Männern würde von 994 Euro um 137 Euro auf 1.131 Euro steigen und damit nicht mehr 43 Euro, sondern 180 Euro über dem entsprechenden Zahlbetrag im Westen liegen.
Entscheidend ist aber: Bei einer sofortigen, von der Lohnentwicklung in den neuen Ländern abgekoppelten Anhebung des aktuellen Rentenwerts Ost auf den Westwert entstehen Mehrausgaben von rund 6 Milliarden Euro jährlich. Bei einer schrittweisen Angleichung würden sich die Mehrausgaben proportional mit den Angleichungsschritten bis auf diesen Betrag aufbauen. Die weitere Entwicklung der Mehrausgaben hängt dann von der tatsächlichen Lohnentwicklung in den neuen Ländern ab. Im Falle einer Lohnangleichung würde daher die Mehrbelastung in Höhe von rund 6 Milliarden Euro nicht dauerhaft bestehen, sondern entsprechend der Lohnangleichung im Zeitverlauf gemindert.
Zunächst aber müsste dieser Betrag zusätzlich aufgebracht werden durch die Beitragszahler oder die Steuerzahler. Auch ein Wegfall der Hochwertung könnte dazu keinen Finanzierungsbeitrag leisten. Denn Einsparungen würden dadurch erst langfristig und langsam aufwachsend entstehen. Der nachvollziehbare Wunsch, fast 20 Jahre nach der Einheit zu einem einheitlichen Rentensystem zu kommen, ist also nicht einfach zu realisieren. Es gibt dazu Vorschläge und Überlegungen, zuletzt auch vom Sachverständigenrat. Sie betreffen die Renten im Osten und im Westen.
Bundesminister Scholz wurde im Kabinett gebeten, Vorschläge für eine Angleichung der Rentenwerte Ost - West zu prüfen. Eine einfache Lösung wird es in der Frage der Angleichung der aktuellen Rentenwerte nicht geben können. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir eine Lösung erreichen können, die die Interessen aller Beteiligten angemessen austariert. Dies erfordert allerdings einen breiten Konsens im Bundestag und im Bundesrat. Helfen Sie mit, die Diskussion so sachlich zu führen, dass keine neuen Gräben zwischen Ost und West aufgerissen werden.