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"Die Politik der Bundesregierung für behinderte Menschen", Deutscher Bundestag

Rede von Franz Thönnes, MdB und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, anlässlich der 196. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. Dezember 2008.

 

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

 

Berufliche Teilhabe beginnt nicht erst am Arbeitsplatz. Der Grundstein wird schon bei der Einschulung gelegt. Es ist leider richtig, wenn BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in ihrem Antrag bedauern, das deutsche Bildungssystem sei „bisher von der Idee und der Praxis des Förderschulangebots geprägt“. Denn Kinder an Förderschulen erreichen zu fast 80 % keinen Schulabschluss. Und umso schwerer ist es für sie, anschließend in Ausbildung und Beruf Fuß zu fassen.

 

Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und Kindern ohne Behinderung muss daher unser Ziel sein. Auf jeden Fall brauchen wir Schritt für Schritt mehr gemeinsamen Unterricht beider Gruppen von Kindern. Wer schon als Kind den Alltag mit behinderten Freunden verbracht hat, trägt diese Erfahrung später auch in das Berufsleben, sei es als Arzt, Stadtplaner oder Arbeitgeber. Dieses gemeinsame Lernen ist ein Leitbild des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Zusammen mit den Ländern, Vertretern aus Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft werden wir daher im Frühjahr 2009 eine Konferenz zur UN-Konvention ausrichten, mit der wir vor allem die Frage der gemeinsamen Bildung vorantreiben werden.

 

Ziel unserer Politik ist, dass behinderte Bürgerinnen und Bürger – wo immer dies möglich ist – eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt finden. Denn Integration am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr gesell- schaftlicher Teilhabe. Für Jugendliche, die auf Grund ihrer Behinderung keine Ausbildung in einem Betrieb oder einem Berufsbildungswerk machen können, gab es bislang nur die Werkstatt als Alternative. Das war uns zu wenig. Deshalb haben wir das Instrument der Unterstützten Beschäftigung entwickelt.

 

Nach dem Grundsatz „erst platzieren, dann qualifizieren“ werden Menschen mit Behinderungen in einem Betrieb so lange eingearbeitet und unterstützt, bis ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden kann. Und auch danach kann die berufs- begleitende Unterstützung fortdauern, solange dies erforderlich ist. Nun sagen manche: Warum wieder ein neues Instrument? Gebt doch einfach das Geld, das für einen Platz in einer Werkstatt für behinderte Menschen ausgegeben wird, als Persönliches Budget, dann kann sich der Einzelne davon die Unterstützung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einkaufen. Nein, es ist nicht der richtige Weg, einen jungen Menschen erst im Rahmen des Persönlichen Budgets für werkstattbedürftig zu erklären und ihn dann mit Hilfe dieser Mittel doch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterzubringen.

 

Wenn jemand auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann, dann braucht er dafür einen direkten, transparenten Weg. Er braucht Leistungen, die spezifisch für den allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Und wenn diese Leistung bisher fehlt, muss sie geschaffen werden. Das haben wir mit der Unterstützten Beschäftigung getan. Die Unterstützte Beschäftigung schließt dabei die Möglichkeiten des Persönlichen Budgets jedoch keineswegs aus. Wer mit der Unterstützung, die ihm von der Bundesagentur für Arbeit angeboten wird, nicht zufrieden ist, kann sich über das Persönliche Budget eine Unterstützung eigener Wahl einkaufen.

 

Wir gehen davon aus, dass zurzeit ca. 10.000 Persönliche Budgets im gesamten Bundesgebiet erbracht werden. Eine erfreuliche Entwicklung verglichen mit den Zahlen im Bericht der Bundesregierung zum Persönlichen Budget 2006. Aber nicht nur mit der Unterstützten Beschäftigung und dem Persönlichen Budget sind wir auf dem richtigen Weg. 2004 hat die Bundesregierung die Initiative „job – Jobs ohne Barrieren“ ins Leben gerufen. Auf Veranstaltungen und mit vielfältigen Projekten stellen Arbeitgeber ihre guten Erfahrungen mit behinderten Beschäftigten vor. Darüber hinaus haben wir noch das Arbeitsmarktprogramm „Job4000“ aufgelegt. Hiermit schaffen wir zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze vor allem für schwerbehinderte Menschen mit besonderen Einschränkungen.

 

Im Ergebnis ist unsere Bilanz Anlass sich zu freuen: Die Beschäftigungsquote bei den beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern steigt stetig: 2002 betrug sie noch 3,8 %, 2006 waren es schon 4,3 %. Die vom Gesetzgeber geforderten 5 % sind zwar noch nicht erreicht, aber wir haben die Zielgerade im Blick. Bei den Arbeitgebern im öffentlichen Sektor sind es schon 5,9 % und bei den obersten Bundesbehörden sogar 7,5 %. Auch die Zahl der behinderten Menschen, die bei den beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern arbeiten, ist im gleichen Zeitraum gestiegen: Von 716.057 im Jahr 2002 auf 787.912 im Jahr 2006. Wenn die Zahlen auch Anlass zur Freunde sind, so sind jedoch noch kein Grund zur Zufriedenheit. Noch immer sind mehr als 150.00 Menschen mit Behinderungen arbeitslos. Unsere vielfältigen Programme, Initiativen und Fördermittel sollen hier helfen. Deshalb auch unser Appell an Arbeitsgeber und Personal- entscheider: Bei der Besetzung einer Stelle darf die Frage nicht lauten „behindert“ oder „nicht behindert“ sondern wie bei allen anderen auch „geeignet“ oder „nicht geeignet“?

 

Wir nehmen nun die vor uns liegenden Herausforderungen, insbesondere die Reform der Eingliederungshilfe, die wir gemeinsam mit den Ländern und unter Beteiligung der Verbände weiterentwickeln werden, in den Blick. Auch hier ist die Teilhabe am Arbeitsleben ein wesentlicher Punkt. Denn, Arbeit ist und bleibt eine der entscheidenden Voraussetzungen für volle gesellschaftliche Teilhabe. Und da bleibt für alle noch eine Menge zu tun!

 
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.