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"Einfache bürgernahe Sprache", Berlin

Impulsreferat von Franz Thönnes, MdB und Parlamentarischer Staats- sekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, auf Fachkonferenz der SPD Bundestagsfraktion zum Thema "einfache bürgernahe Sprache" am 23. März 2009 in Berlin

 

Liebe Gabriele, herzlichen Dank für die Einladung und die freundlichen Begrüßungsworte. Werte Kolleginnen und Kollegen aus dem Deutschen Bundes- tag und aus anderen Parlamenten der Bundesrepublik Deutschland. Werte Mitreferenten.

 

Ich bin auch gespannt, weil ich kein Sprachwissenschaftler bin, sondern Politiker. Ich arbeite mit Sprache – im Bundestag, in den Ausschüssen, bei uns im Ministerium, im Wahlkreis, bei Veranstaltungen oder auch bei Diskussions- runden. Frau Lösekrug-Möller war der Meinung, ich sollte heute hier reden. Und zwar mit dem Erfahrungshintergrund eines Bundestagsabgeordneten. Natürlich arbeitet man auch mit Geschriebenem – Briefe, SMS, Vorträge, E-Mails usw. Aber natürlich eben nicht als Sprachwissenschaftler, sondern eher als Mensch, der auch Konsument von Sprache ist. Konsument ist von Vorlagen oder Brief- entwürfen, die im Ministerium erstellt werden und von solchen schönen Druck- erzeugnissen einer Partei, aus denen hier gerade zitiert wurde. Und so war ich ein bisschen überrascht, dass Frau Lösekrug-Möller meinte, ich könnte heute hier einen Beitrag leisten zu der Thematik: „Wir können, wenn wir wollen, auch bürgernahe Sprache“. Ich habe „Ja“ gesagt, weil ich mir dachte, ich kann es mal versuchen und kann vielleicht einen Teil der Tagung auch als persönlichen Weiterbildungsabschnitt nutzen. Außerdem muss ich mich ja auch in Zukunft weiterhin mit dem Thema „bürgernahe Sprache“ befassen. Also will ich gerne meinen Beitrag dazu leisten und mit einem Auszug aus einem sehr empfehlens- werten Buch von Erhard Eppler beginnen. Es heißt „Kavalleriepferde beim Horn- signal. Die Krise der Politik im Spiegel der Sprache“. Es ist schon etwas älter, aber dennoch sehr lesenswert.

 

Erhard Eppler befasst sich in dem Buch, wie der Titel schon sagt, mit der kritischen Würdigung der Sprache in der Politik, der Politiker, vielfach basierend auf Texten aus der Ministerialbürokratie, der Semantik, der politischen Funktion von Worten, mit der Rolle von Sprache in der SED-Diktatur und natürlich auch der Sprachbilder. Es ist kein parteipolitisches Buch, was man vielleicht bei Erhard Eppler erst mal vermuten könnte, sondern ist eigentlich eine anschauliche Darstellung der deutschen Sprache und deswegen auch bar jeder politischen Zuordnung.

 

Zum Beginn ein Auszug aus einer Rede, die Bundeskanzler Helmut Kohl im Februar 1992 zur Unterzeichnung des Vertrages über die Europäische Union gehalten hat. „Mit der Weichenstellung von Maastricht haben wir ein zentrales Ziel der deutschen Europapolitik in die Tat umgesetzt. Der Weg zur Euro- päischen Union ist damit unumkehrbar.“ Eppler dazu: „An solche Sätze haben wir uns längt gewöhnt. Trotzdem, ein Ziel kann man erreichen, ein Programm oder eine Gesetzesvorschrift kann man in Wirklichkeit umsetzen, aber lässt sich ein Ziel in die Tat umsetzen? Und was ist ein zentrales Ziel? Ein Ziel, das im Zentrum liegt? Einen Weg kann man gehen, ein Prozess kann unumkehrbar werden – kann auch ein Weg unumkehrbar sein? Wer kehrt den Weg um? Weichen. Weichen gibt es bei der Bahn. Durch die Stellung einer Weiche hat man noch kein Ziel erreicht. Kann eine Weichenstellung einen Weg unumkehrbar machen? Das ist alles schief. Da stimmt nichts. Und doch stößt sich niemand mehr daran. Weg, Ziel, Weichenstellung – das sind zwar alles immer noch Bilder, aber sie werden wie abstrakte Begriffe gebraucht.“ Ich denke, die Bewertung, die Eppler hier vornimmt und die Fragen, die er aufwirft, machen deutlich, wie sich die Metaphern auch entleeren. Wie sie sich entleeren und wie man auch da mit Bildern, mit denen man arbeitet, am Ende doch nicht bei den Menschen ankommt.

 

Ich will jetzt mit Beispielen fortfahren aus der eigenen Praxis als Politiker. Ein wenig muss ich aufpassen, weil viele Menschen einen umgeben, die einen stützen, die helfen, die in den Ministerien arbeiten und ausgewiesene gute Fachleute sind. Deswegen sind die kritischen Beispiele, die ich jetzt hier an- bringe, nicht eine Kritik an der Arbeit dieser zuverlässigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern der Versuch, gegenseitig im Dialog auch daran zu arbeiten, zu einer Sprache und zu einem Ausdruck zu kommen, der draußen verstanden wird. Und natürlich ist man bei der Komplexität vieler politischer Sachverhalte insbesondere in dem Themenfeld, in dem Frau Lösekrug-Möller und ich gemeinsam arbeiten – der Sozialpolitik, dem Sozialrecht – auch auf die Unter- stützung der kompetenten Fachleute und der hervorragenden Juristen in der Verwaltung angewiesen. Das erfolgt in unterschiedlicher Form: Vermerken, Berichten, Reden oder Entwürfen von Presseerklärungen. Und deswegen einige Beispiele daraus.

 

Ein Thema, mit dem ein Sozialpolitiker relativ häufig zu tun hat, ist das sogenannte Nachrangigkeitsprinzip in der Sozialhilfe oder in der Grundsicherung. Also die Rolle, dass die Sozialhilfe das allerletzte Mittel ist und zum Einsatz kommen soll, wenn jemand nicht aus eigener Kraft für seine Existenz vorübergehend oder langfristig sorgen kann. Wenn nichts anderes mehr da ist. Und damit ist auch schon gesagt, dass, wenn etwas anderes da ist, es auch vorrangig genutzt werden muss. Und so wird eben auch das Kindergeld angerechnet, was manche Menschen nicht verstehen. Und eine Antwort in einem Brief, in dem man das einem Bürger erläutert, kann so aussehen: „Bei allen Beziehern von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nur in der Höhe erbracht, in der der Hilfebedürftige seinen Bedarf nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen decken kann. Erhöht sich der Lohn eines Niedriglohnbeziehers, erhält er weniger Arbeitslosengeld II, weil er weniger staatlicher Unterstützung bedarf. Das Gleiche gilt für im Haushalt der Eltern lebende Kinder. Erhalten sie einen höheren Lohn, verringert sich ihre Abhängigkeit von staatlicher Fürsorge- leistung, erhöht sich ihr Kindergeld, ihre Halbwaisenrente oder der Unterhalts- anspruch gegen einen außerhalb des Haushalts lebenden Elternteil, sind sie im geringen Maße von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts abhängig und somit in geringerem Umfang hilfebedürftig. An der Anrechnung des Kinder- geldes muss festgehalten werden, da andernfalls der gesamt Nachrang- grundsatz des SGB II in Frage gestellt würde. Es würde in allen Fällen, in denen in irgendeiner Form Einkommen erzielt wird, die Forderung erhoben werden, dieses im Rahmen der Hilfebedürftigkeit nicht zu berücksichtigen. Kinder in Haushalten mit Arbeitslosengeld-II-Bezug profitieren von der Kindergeld- erhöhung durch die Verringerung ihrer Abhängigkeit von Fürsorgeleistung. Einige Kinder können aufgrund des erhöhten Kindergeldes ihre eigene Hilfebedürftigkeit überwinden und unabhängig von staatlichen Fürsorge- leistungen leben. Bei anderen kann die gesamte Familie die Voraussetzung für den Bezug von Kinderzuschlag und Wohngeld erfüllen und somit unabhängig von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden.“

 

Vielleicht könnte man es auch so sagen: „Die Sozialhilfe ist im Gefüge unserer sozialen Sicherungssysteme stets das letzte Mittel. Sie gewährleistet als unterstes soziales Netz Unterstützung und wird solidarisch durch alle, die Steuer zahlen, finanziert. Dabei hat sie die Aufgabe, das sozio-kulturelle Existenzminimum zu gewährleisten. Ihre Werte werden nicht willkürlich festgelegt, sondern folgen einer Entscheidung des Gesetzgebers. Danach ist das Existenzminimum aufgrund einer aller fünf Jahre zu erhebenden Einkommens- und Verbrauchsstichprobe festzusetzen. Sozialhilfeleistungen wie zum Beispiel die Hilfe zum Lebensunterhalt sind grundsätzlich nachrangig zu leisten, denn die Sozialhilfe soll erst dann in Anspruch genommen werden, wenn keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Dazu gehören die eigenen Mittel der Leistungsbezieherinnen und -bezieher, dazu gehört ebenso die vorrangige Leistungspflicht anderer Träger, wie zum Beispiel die Zahlung des Kindergeldes. Aus diesem Nachrangigkeitsprinzip leitet sich deshalb eine weitreichende Einkommensanrechnung ab. Sie ist notwendig, um die Sozialhilfeleistung als letztmögliches Mittel gegenüber anderen Sozialleistungen abzugrenzen und um eine gerechte und genaue Verteilung zu gewährleisten. Deshalb müssen auch spezielle Sozialleistungen wie beispielsweise das Kindergeld oder der Unterhaltsvorschuss auf die Sozialhilfeleistung angerechnet werden. Sie decken wie die Sozialhilfe den Lebensunterhalt ab. Nur so lässt sich bei der Bedarfsermittlung und Bedarfsdeckung für die Sozialhilfeberechtigten ein nach- vollziehbares Berechnungsmodell umsetzen. Entsprechend dieser Systematik muss auch die geplante Erhöhung des Kindergeldes in Höhe von 10 Euro bzw. 16 Euro in diese Einkommensanrechnung eingehen. Es ist ja gerade Sinn und Zweck gezielter Leistung wie dem Kindergeld oder dem Kinderzuschlag, die Hilfebedürftigkeit von Familien mit Kindern zu vermeiden, so dass ein Sozialhilfe- oder Grundsicherungsbezug gar nicht erst erforderlich wird.“ Vielleicht kann man es so formulieren. Das sind keine Patentbeispiele, aber – vielleicht.

 

Ich stelle immer wieder gerade in Diskussionsrunden, in Gesprächen, im Ausschuss oder auch in öffentlichen Veranstaltungen fest, dass dieses Nachrangigkeitsprinzip manchmal sehr schwer zu vermitteln ist. Und deswegen greife ich zu einem Bild, das eine gewisse Abstraktion erfordert, welches mir aber nachvollziehbar erscheint. Man kann nicht so schreiben, aber ich glauben, man kann es so sagen: Stellen wir uns vor, wir würden unsere Gesellschaft ganz von vorne organisieren und drehen die Uhr mal mehr als 1 000 Jahre zurück. Stellen wir uns vor, wir würden alle so siedeln und so leben, wie das in dieser Zeit der Fall war. In einer kleinen Siedlung, in unseren kleinen Hütten. Stellen wir uns weiter vor, wir hätten eine gute Ernte in diesem Jahr. Dann wäre für jeden gut gesorgt. Jeder hätte seine Säcke mit Getreide in der Speise- kammer stehen und hätte die Schinken an der Decke hängen und es wäre ein gutes Leben. Im nächsten Jahr wird die Ernte aber ganz anders – sie reicht nicht aus. Was würden wir machen? Wir würden uns mit allen zusammensetzen und würden sagen, all das, was wir geerntet haben, legen wir in die Mitte unserer Hütten und alle kriegen einen gleichen Anteil. So würden wir versuchen, übers Jahr hinwegzukommen. Wenn es aber dann jemanden gibt, von dem wir genau wissen, dass er noch in seiner Speisekammer zwei Säcke Getreide hat und vier Schinken unter der Decke hängen, und derjenige sagt, ich möchte auch von dem weniger Gemeinsamen etwas haben, würden wir ihm wahrscheinlich alle sagen: Pass mal auf, wenn du die beiden Säcke und die vier Schinken aufgezehrt hast und du dann noch Hilfe brauchst, dann erst kommst du zu uns! Das leuchtet ein, denke ich, auch wenn es ein wenig abstrakt und historisch formuliert ist. Manch- mal aber muss man vielleicht solche Verständnisbrücken bauen.

 

Und wir haben vorhin in dem ersten Brief, den ich vorgelesen habe gehört, dass geschrieben wurde: „Davon profitieren die Kinder“. Dieser Begriff bei sozialen Rechtsansprüchen missfällt mir persönlich. Ich kriege das nicht auf die Reihe, wenn der Begriff des sozialen Rechtsanspruchs mit dem Wort „Profit“ in Verbindung gebracht wird. Ich glaube, dass es besser ist – wie in dem Fall, wo wir jetzt einen dritten Kinderregelsatz eingeführt haben, bei dem gut über 800 000 Kinder eine Erhöhung erhalten: „Dies kommt mehr als 800 000 Kindern zugute“. Zugute im wahrsten Sinne des Wortes, weil es gut tut, wenn es diese Leistungsverbesserung gibt. Ich will ein anderes Beispiel nehmen. Manchmal erhalten wir Sprechzettel für die Ausschüsse. Denen, die in den Ausschüssen arbeiten, ist das bekannt. Regierungsvertreter müssen manchmal komplexe Sachverhalte vortragen, aber das Gleiche gilt für Verhandlungen oder für Pressegespräche. Und beispielhaft kann nach einem Gespräch mit Verbands- vertretern dies ausschnittsweise in einem Satz wie folgt aussehen. Also, wenn vor Pressevertretern berichtet wird, wie das Treffen gelaufen ist: „Im Rahmen des sehr konstruktiven und in angenehmer Atmosphäre geführten Gedanken- austausches habe ich die willkommene Gelegenheit ergriffen, mich über die Probleme und Anliegen aus der Praxis der Behindertenhilfe zu informieren und über Anliegen und Ziele der Politik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für Menschen mit Behinderung zu berichten, in deren Mittelpunkt aktuell die Bemühungen der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen stehen.“ Es kann aber auch so aussehen: „Wir hatten einen sehr guten Fachdialog. Meine Gesprächspartner haben über ihre Probleme bei der Behindertenhilfe berichtet. Das sind die unterschiedliche Umsetzung vor Ort, zu lange Bearbeitungszeiten und Finanzfragen. Ich berichtete über die Ziele, die wir im Ministerium bei der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe haben – also mehr Teilhabe, mehr Selbstbestimmung und für den Einzelnen passgenaue Hilfen.“ Ich glaube, dass das auch für die Journalisten nachvollziehbarer ist, als eine schöne Beschreibung eines in einer angenehmen Atmosphäre stattge- fundenen Gespräches.

 

Es gibt auch andere Themenfelder. Da sprechen wir über die Eingliederung von Arbeitslosen oder von Menschen, die Rehabilitation benötigen und wo sich viele darum kümmern, dass die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit wieder her- gestellt wird. Und in den Fachdialogen, die wir manchmal hier miteinander führen, gibt es häufig folgenden Satz: „Wir haben uns vom Defizitmodell verabschiedet und sind nun zum Kompetenzmodell übergegangen.“ Rumms! Das ist eine tolle Veränderung. Was ist das aber jetzt? Ich bevorzuge bei meinen Reden lieber folgenden Satz: „Wir ermitteln nicht mehr, was kannst du nicht, was fehlt dir, sondern fragen: Was bist du, was kannst du, was willst du?“ Kurz und knapp! Weil es darauf ankommt, die Kompetenzen der Einzelnen zu ergreifen, seine Interessen aufzugreifen, daran anzusetzen und zu sagen: „Du kannst was!“ Darauf aufzubauen, zu motivieren und nicht auf jemanden zuzugehen und zu fragen: „Sag mal, was fehlt dir denn? Und was kannst du nicht? Und nun wollen wir mal schauen, wie wir das auffüllen und dann helfen wir dir.“

 

Kommen wir nun zu einem weiteren Komplex: die Rentenversicherung. Auch ein sehr komplexes Thema. Ein Beispiel aus der unterschiedlichen Renten- berechnung Ost und West. Um mittelfristig die Angeleichung der Ost- an die Westrenten zu erreichen, wurde damals nach der deutschen Einheit im Rentenrecht geregelt, dass die Ostlöhne bei der Rentenberechnung höher bewertet werden als die Westlöhne. Dadurch sollten die Ost-Renten mit den West-Renten in einem überschaubaren Zeitraum zusammenwachsen. Und die Antwort auf einen Bürgerbrief im Anschluss an eine Fernsehsendung zu diesem Thema könnte so aussehen: „Richtig ist allerdings die Aussage der Sendung Plusminus, wonach ein Versicherter in den neuen Ländern bei einem nominal in gleicher Höhe versicherten Arbeitsentgelt im Allgemeinen einen höheren Rentenertrag erlangt als ein Versicherter in den alten Ländern. Wegen des im Vergleich zu den aktuellen Rentenwerten – der aktuelle Rentenwert West ist gegenwärtig 14 % höher als der aktuelle Rentenwert Ost – größeren Abstands der Durchschnittsverdienste Ost und West – der Durchschnittsverdienst West ist gegenwärtig 18 % höher als der Durchschnittsverdienst Ost – und der für die Rentenberechnung vorzunehmenden Höherwertung der in den neuen Ländern versicherten Arbeitsentgelte auf ein vergleichbares Arbeitsentgelt in den alten Ländern entsprechen dem Abschnitt des Durchschnittsverdienstes West zum Durchschnittsverdienst Ost, aktuell also Höherwertung des Arbeitsentgeltes um rund 18 %, ergibt sich somit zurzeit ein Vorteil von rund 4 %.“ Wie man spürt haben das alle verstanden. Vielleicht ginge es aber auch so: „Richtig ist allerdings die Aussage der Sendung Plusminus, dass in den neuen Ländern ein Versicherter bei gleichem Verdienst wie ein Versicherter in den alten Ländern einen höheren Rentenertrag hat. Der Abstand des Durchschnittsverdienstes West zum Durchschnittsverdienst Ost beträgt zurzeit 18 %. Dagegen ist der aktuelle Rentenwert West nur ca. 14 % höher als der Rentenwert Ost. Das Gesetz regelt, dass der Verdienst im Osten entsprechend dem Abstand der Durchschnittsverdienste West/Ost hoch gewertet wird, also um 18 %. Damit ergibt sich für die Arbeitnehmer in den neuen Ländern derzeit ein Vorteil von 4 %.“

 

In der Behindertenpolitik tätig zu sein, kann sehr hilfreich sein, wenn es um die einfache Sprache geht. Wenn man geradezu gehalten ist, einfach, klar und verständlich zu sprechen – eigentlich gilt das im Übrigen auch außerhalb der Behindertenarbeit, glaube ich. Wenn man eine Rede vor einer großen Versammlung von Werkstatträten hält, also den Interessenvertreterinnen und -vertretern von Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung, kann das so aussehen: „Ihrer Einladung zur Fachtagung der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte der vier Hamburger Werkstätten für behinderte Menschen bin ich sehr gerne gefolgt. Ich überbringe Ihnen herzliche Grüße vom Bundesminister Olaf Scholz, der leider wegen anderer Terminverpflichtungen am heutigen Tag nicht hier sein kann. „Die Zukunft der Werkstatt – unsere Werkstatt der Zukunft“, so lautet das Motto, unter dem Sie heute und an den kommenden beiden Tagen gemeinsam über die Aufgaben der Werkstatträte, über das persönliche Budget und über Integrationsfirmen als Alternativen zu Werkstätten für behinderte Menschen sprechen wollen. Sie haben mich in ihrer Einladung gebeten, über diese Themen zu reden und die Position des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hierzu darzustellen. Diese Fachtagung heute und in den kommenden zwei Tagen zeigt, dass wir gemeinsame Ziele haben, nämlich die Teilhabe behinderter Menschen weiter zu verbessern. Politik für behinderte Menschen zu gestalten, das ist nicht nur eine Aufgabe der Politiker. Hier ist jeder gefordert, der Verantwortung trägt. Verantwortung für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft und für die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Wer gemeinsame Ziele hat, der soll gemeinsam miteinander reden, der sollte gemeinsam nach den besten Lösungen suchen. Und deshalb bin ich Ihrer Einladung gerne gefolgt.“ Vielleicht aber auch so mit der Anrede: „Herzlichen Dank für die Einladung zu ihrer Fachtagung. Herzliche Grüße auch von Bundesminister Olaf Scholz. Er kann leider wegen anderer Termine heute nicht hier sein. „Die Zukunft der Werkstatt – unsere Werkstatt der Zukunft“, so lautet das Motto der Tagung. Das ist nach vorne gerichtet und macht deutlich, dass es Ihre Werkstätten sind und dass Sie Verantwortung übernehmen. Sprechen Sie über die Aufgaben der Werkstatträte, über das persönliche Budget und Integrationsfirmen. Das finde ich gut. Ihre Tagung und die Themen zeigen, dass wir ein gemeinsames Ziel haben. Wir wollen die Teilhabe behinderter Menschen verbessern. Deshalb stelle ich auch gerne die Position aus unserem Ministerium vor. Politik für behinderte Menschen zu gestalten, dass ist nicht nur eine Aufgabe der Politiker. Hier ist jeder gefordert, der Verantwortung trägt. Es geht um Verantwortung für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen in der Gesellschaft und am Arbeitsleben. Deshalb bin ich gerne gekommen.“

 

Manchmal ist es auch ganz hilfreich, sich der Kompetenzen von Fach- und von Selbsthilfeorganisationen in der Arbeit zu bedienen. So zum Beispiel bei unserer Broschüre zum Persönliches Budget in leichter Sprache. Das kann auch weit über den Kreis von Menschen mit Behinderung hinausgehen. Und es ist ein gutes Beispiel, was ebenso zur Verständlichkeit in anderen Fachbereichen beitragen würde. Und so haben wir bei der Erstellung dieser Broschüre, die ich Ihnen mitgebracht habe, das Ganze mit der Unterstützung vom „Netzwerk People First Deutschland e. V.“ gestaltet. Die Broschüre beginnt auf der einen Seite mit der Version in leichter Sprache und ist auf der anderen Seite mit einer Version zu lesen, wie wir sie üblicherweise vorfinden. Und dann finden wir Sätze in der Einleitung wie: „Die Leistungsform des Persönlichen Budgets wurde mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch zum 1. Juli 2001 eingeführt. Dadurch können Leistungsempfänger oder Leistungs­empfängerinnen von den Rehabilitations- trägern anstelle von Dienst- oder Sachleistungen zur Teilhabe ein Budget wählen.“ Usw. usw. Sie können es selbst nachlesen. Aber viel spannender ist, wie man das auch kurz formulieren kann: „Was ist ein Persönliches Budget? Budget ist ein schwieriges Wort für Geld. Damit Sie diesen Text besser verstehen können, nennen wir das Persönliche Budget hier „Persönliches Geld“. Dieses Geld können Sie bekommen, wenn Sie eine Behinderung haben und Unterstützung brauchen. Mit dem Geld können Sie Ihre Hilfen und Unterstützung selbst bezahlen. So ist das ohne das Persönliche Geld: Sie wohnen zum Beispiel in einem Wohnheim, das Wohnheim bekommt Geld vom Sozialamt. Mit dem Geld bezahlt das Wohnheim zum Beispiel ihren Assistenten. So ist es mit dem Persönlichen Geld: Sie bekommen das Geld selbst. Mit dem Geld bezahlen Sie ihren Assistenten selbst.“

 

Ich glaube, das sind prägnante Beispiele dafür, wie man es auch anders formulieren kann. Vielleicht sind es nicht unbedingt die 100%ig besten Lösungen. Das wird es auch nie geben, weil Sprache ein ständiger Prozess vor dem Hintergrund einer sich entwickelnden Gesellschaft ist. Aber es sind Bei- spiele. Und so, wie ich Sie jetzt hier vor meinem Erfahrungshintergrund dar- gestellt habe, glaube ich, kann man das für nahezu alle behördlichen Ein- richtungen darstellen kann. Somit ist das jetzt auch keine „Nestbe- schmutzung“, wenn das hier skizziert wird. Sondern es zeigt die Sprache von guten Fachleuten. Eine Sprache, die auch teilweise aus rechtlichen Gründen so komplex formuliert ist. Darauf will ich durchaus hinweisen. Denn, wenn ich vorhin den Text zur Rentenberechnung vorgelesen habe, so würden wir jetzt hier oder am Kneipentisch sagen: „Na klar, die Rente wird nach deinem Verdienst berechnet.“ Aber die klare Aussage lautet eigentlich: „Die Rente wird nach deinem steuerlichen Einkommen berechnet, weil du Sozialversicherungsbeiträge davon zahlst. Und eine dementsprechende Vertextung steht dann halt auch in einem Bescheid oder Brief und wirkt für manche schwer verständlich.“

 

Bei Reden müssen wir sowieso Acht geben. Reden werden ja Gott sei Dank noch nicht so gehalten, wie Vermerke oder Bescheide geschrieben werden. Dann würden sich die Zuhörer wahrscheinlich auch während der Rede langsam verabschieden. Deshalb zum Abschluss – weil Kurt Tucholsky häufig für Orientierung gut ist – ein Hinweis aus: „Ratschläge für einen guten Redner“: „Hauptsätze. Hauptsätze. Hauptsätze. Klare Disposition im Kopf – möglichst wenig auf dem Papier. Tatsachen oder Appelle an das Gefühl, Schleuder oder Harfe. Ein Redner sei kein Lexikon, das haben die Leute zu Hause. Der Ton einer einzelnen Sprechstimme ermüdet. Sprich nie länger als vierzig Minuten. Suche keine Effekte zu erzielen, die nicht in deinem Wesen liegen. Ein Podium ist eine unbarmherzige Sache – da steht der Mensch nackter als im Sonnenbad. Merk Otto Brahms’ Spruch: Wat jestrichen is, kann nich durch­falln.“

 

Ob ich dem ein wenig gerecht werden konnte, müssen Sie entscheiden. Ich danke Ihnen auf jeden Fall für Ihre Aufmerksamkeit.