Grußwort von Franz Thönnes, MdB und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, anlässlich der 3. Gemeinsamen Konferenz der Werkstatträte und der SPD-Bundestagsfraktion am 27. Nov- ember 2008 in Berlin.
„Aller guten Dinge sind drei,“ heißt es ja üblicherweise – und deshalb freue ich mich, dass dieses Treffen der Werkstatträte und der SPD-Bundestagsfraktion nun schon zum dritten Mal stattfindet. Gut ist diese Zusammenkunft in jedem Fall. Denn es ist immer ein Vorteil, über gemeinsame Ziele miteinander zu reden, miteinander Probleme zu diskutieren und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Unsere gemeinsamen Ziele sind klar bestimmt: Es geht um Teilhabe, Selbst- bestimmung und Gleichstellung. Und es geht um Politik, die die Rechte der behinderten Menschen in den Mittelpunkt stellt. Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen ganz selbstverständlich dazugehören können, wir wollen der oft ungewollten Abgrenzung und Ausgrenzung in unserer Gesellschaft etwas entgegensetzen und wir wollen eine faire Chance für alle, das Beste aus den eigenen Möglichkeiten zu machen. Für uns steht außer Frage: Behinderte Menschen wollen und können ihre ganz persönlichen Fähig- keiten weiter entwickeln, ihr Leben danach ausrichten und selbst organisieren. Natürlich gibt es viele, die dabei auch Unterstützung brauchen. Aber nicht durch wohlmeinende Bevormundung oder allumfassende Fürsorge. Heute sind andere Grundsätze Richtschnur für unsere Politik. Es geht um Normalisierung und Selbstbestimmung und damit eben immer auch um einen gleichberechtigten Zugang zur Gesellschaft und zum Arbeitsmarkt. Eines ist uns dabei besonders wichtig: Wir wollen Politik und Gesetze mit denen, die es angeht, mit Euch gemeinsam machen.
Gemeinsam haben wir deshalb die Grundlagen der Behindertenpolitik neu defi- niert und am Selbstverständnis behinderter Bürgerinnen und Bürger ausge- richtet. Gemeinsam setzen wir auf die Beseitigung der oft ganz handfesten Hindernisse, die der Chancengleichheit entgegenstehen – ganz gleich, ob es dabei um eine viel zu kleine Schrift auf einer Internetseite geht, um einen unverständlichen Informationszettel zu einem Medikament oder um die fehlende Rollstuhlrampe, die den Zugang zu einem Theater, Kino oder Restaurant erschwert. Gemeinsam haben wir ein bürgernahes Teilhaberecht entwickelt und in der Gesetzgebung bedeutende Fortschritte erzielt.
Politik für die Rechte behinderter Bürgerinnen und Bürger ist keine Minder- heitenpolitik. Sie ist zuallererst Bürgerrechtspolitik und immer auch ein Prüfstein dafür, wie sehr und wie erfolgreich wir um den Ausgleich von persönlichen Nachteilen bemüht sind. Dieser Ansatz gibt Kraft. Auch deshalb ist es uns in nur einem Jahrzehnt gelungen, ein ganzes Politikfeld von Grund auf zu erneuern:
- Sozialgesetzbuch IX,
- Behindertengleichstellungsgesetz,
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz,
- eine ganze Reihe erfolgreicher Arbeitsmarktprogramme
- und die Einführung des Persönlichen Budgets als Rechtsanspruch
all das hat den Alltag behinderter Bürgerinnen und Bürger in Deutschland spürbar positiv verändert. Noch sind wir unterwegs. Manches von dem, was gewollt ist, muss weiter vorangetrieben werden, um verwirklicht zu werden.
Das gilt auch für das Persönliche Budget. ür mich steht allerdings fest: Das Persönliche Budget bahnt neue Wege. Es ermöglicht mehr Freiheit und Selbstbestimmung. Wer das Budget nutzt, entscheidet selbst, wofür er Geld und Gutscheine verwenden möchte. Er entscheidet selbst, wann, wie und durch wen Leistungen erbracht werden. Das ist ein guter Weg, denn jeder ist ja ein Experte in eigener Sache. Neue Wege bahnen – das kann das Persönliche Budget auch für diejenigen, die in Werkstätten tätig sind. So können Werk- stattbeschäftigte mit diesem Instrument nun auch selbst aktiv werden und Leistungen von anderen Anbietern einkaufen.
Es geht zum Beispiel um Unterstützung beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dazu kommt: Werkstätten stehen stärker als bisher im Wett- bewerb, nicht nur untereinander, sondern auch mit anderen Leistungsträgern. Und Wettbewerb belebt bekanntlich das Geschäft, führt zu neuen Ideen und Konzepten. Bisher gibt es allerdings nicht viele Werkstattbeschäftigte, die das Persönliche Budget nutzen. Ich möchte Sie, die Mitglieder der Werkstatträte und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werkstätten, deshalb ausdrücklich ermutigen, sich über das Persönliche Budget zu informieren. Dieses Instrument bietet viele Vorteile. Wer sie für sich nutzen möchte, muss aber wissen, worum es geht. Informationen sind wichtig. Nehmen Sie unsere Broschüren zur Hand und fragen Sie nach: bei der Werkstattleitung, beim sozialen Dienst – und geben Sie dann Ihr Wissen an die Werkstattbeschäftigten weiter.
Meine Damen und Herren, wer über Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe spricht, muss auch über „Arbeit“ sprechen. Denn „Arbeit“ gehört in jedem Fall dazu. Wer Arbeit hat, bekommt Anerkennung. Wer Anerkennung bekommt, fühlt sich selbst bestätigt und kann stolz sein auf sich und das Geleistete. Unser gemeinsames Ziel ist eine echte Chance auf einen Arbeitsplatz in der Mitte unserer Gesellschaft, für alle, die das können und möchten. Weil behinderte Menschen aber auf dem Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt immer noch vor hohen Hürden stehen, hilft die Bundesregierung durch gezielte Initiativen und passende Programme. Wir wollen helfen, diese Hürden zu über- winden oder – besser noch – zu beseitigen.
Die „Initiative job“ und das Arbeitsmarktprogramm „Job4000“ sind bereits erfolg- reich etabliert. Der Ausbildungsbonus, den wir zum neuen Ausbildungsjahr einführen werden, hilft auch behinderten Jugendlichen, die länger als ein Jahr eine Lehrstelle suchen. Verbunden mit der Förderung von Übergängen aus der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt wird aus diesen Einzelbausteinen ein Gesamtpaket, das wirkt.
Bisher allerdings gilt: Die Zahl der Werkstattbeschäftigten steigt stetig an – ein Trend, der noch vor wenigen Jahren so nicht vorausgesehen wurde. Und dazu kommt: Noch sind es nur sehr wenige Beschäftigte, die aus der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln. Das zeigt eine Untersuchung, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben hatte. Gründe für diese Entwicklungen gibt es viele. Deshalb müssen wir auch an verschiedenen Stellen ansetzen, wenn wir etwas ändern wollen:
Beginnen müssen wir bereits in der Schule, um zu verhindern, dass Schülerinnen und Schüler aus Förderschulen nach der Schule ganz automatisch in eine Werkstatt wechseln. Die Bundesländer arbeiten derzeit an entsprechenden Initiativen, vom Bund wird das ausdrücklich unterstützt. Mehr Engagement brauchen wir allerdings auch in den Werkstätten selbst. In allen Einrichtungen muss der Bau von Brücken in den Arbeitsmarkt selbstverständlich werden.
Neue Wege bahnen und Brücken bauen, das wollen wir künftig auch durch „Unterstützte Beschäftigung“. Es gibt in vielen Regionen bereits langjährige Erfahrungen mit dieser Form der Förderung. Sie zeigen, dass schwerbehinderte Menschen in Betrieben arbeiten können, wenn sie die erforderliche Hilfe bekommen. Diese Erfolge spornen uns an, die „Unterstützte Beschäftigung“ mit Beginn des kommenden Jahres bundesweit anzubieten. Dabei will ich noch einmal mit großem Nachdruck betonen: Dieses Angebot richtet sich an diejenigen, die mit entsprechender Hilfe die Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt außerhalb von Werkstätten zu verdienen. Das bedeutet dann natürlich nicht, dass wir irgend jemanden aus den Werkstätten drängen wollen.
Es ist ganz klar: Wer nur in einer Werkstatt eine Chance auf Ausbildung und Arbeit hat, der wird sie dort auch bekommen –garantiert. Konkret heißt das: Jeder erhält eine angemessene berufliche Qualifizierung. Jeder erhält pass- genaue Angebote, um fit für die Arbeit zu bleiben oder wieder zu werden. Und jeder bekommt die Chance, sich persönlich weiterzuentwickeln. Genau diesen Zielen sind die rund 700 Werkstätten in Deutschland mit oft außergewöhnlichem Engagement verpflichtet.
Gerne nutze ich hier die Gelegenheit, den vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Werkstätten für ihren Einsatz herzlich zu danken. Einen herzlichen Dank richte ich ganz ausdrücklich auch an Sie, die Mitglieder der Werkstatträte. Sie leisten etwas Besonderes, denn Sie kümmern sich um die Interessen der Kolleginnen und Kollegen. Teilhabe am Arbeitsleben – dazu gehört das Recht, den eigenen Arbeitsalltag mitgestalten zu können. Die Mitwirkungsverordnung schreibt vor, dass Werkstatträte über eine Vielzahl von Dingen informiert und angehört werden müssen. Und dass sie mitwirken können. Diese Mitwirkung ist wichtig. Sie bietet gute Möglichkeiten, Ideen einzubringen und Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Deshalb freut es mich, wenn ich höre, dass diese Möglichkeiten auch genutzt werden.
Sicher gibt es noch eine Reihe von Fragen zur Mitwirkung in der Praxis, sicher läuft nicht überall und nicht immer alles rund. Der heutige Tag bietet zum dritten Mal Gelegenheit, miteinander zu sprechen und – wenn es notwendig ist – auch strittige Fragen zu diskutieren, um gemeinsam gute Antworten zu finden. Machen wir davon regen Gebrauch. Ich bin gespannt!