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"Regelsätze bedarfsgerecht anpassen", Deutscher Bundestag

Rede von Franz Thönnes, MdB und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, anlässlich der 197. Sitzung des Deutschen Bundestages am 19. Dezember 2008.

 

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Regelsätze in der Sozialhilfe und in der Grundsicherung. Damit befassen wir uns mit einer Leistung aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die Menschen in unserer Gesellschaft, die vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft mit einem eigenen Einkommen für sich und ihre Familien zu sorgen. Ich denke, es ist gut, dass wir in unserem Sozialstaat über ein derartiges Instrument der Sicherung eines soziokulturellen Existenz- minimums verfügen. Das ist gute staatlich organisierte Solidarität für die, die Hilfe benötigen, von denen, die Hilfe und Unterstützung geben können.

 

Das ist aber auch gute staatlich organisierte Solidarität, mit der wir Armut bekämpfen. Nur, wenn wir in Deutschland über Armut sprechen, dann sprechen wir in der Regel nicht über Armut, wie wir sie in den Entwicklungsländern kennen, wo es teilweise um das physische Überleben geht, also um eine Armut, die das Leben geradezu gefährdet. In Deutschland haben wir leistungsfähige Systeme sozialer Sicherung, die helfen, diese Form der Armut zu vermeiden. Richtig ist aber, dass es bei uns in Deutschland Menschen gibt, die von relativer Armut betroffen sind. Das zeigt uns auch der 3. Armuts- und Reichtumsbericht, in dem jedoch deutlich gemacht wird, dass unser Sozialstaat funktioniert, dass die Transfersysteme, die wir haben, mit dazu beitragen, das Armutsrisiko zu minimieren, und dass es nachgewiesene Aufgabe der Politik ist, Armut zu bekämpfen, aber bitte schön gezielt durch konkretes Handeln und am besten dort ansetzend, wo die Ursachen für Armut liegen.

 

Das Problem an dieser Stelle ist vielschichtig. Es geht um materielle Leistungen und Sozialtransfers. Es geht auch darum, dass wir vorgelagerte staatliche Hilfesysteme wie das Kindergeld oder das Wohngeld einzusetzen haben; der Kinderzuschlag gehört dazu. Es geht aber auch um Chancen auf Bildung. Es geht um Chancen auf Ausbildung, um Chancen auf Arbeit. Ich sage ausdrücklich: Es geht um fair bezahlte Arbeit, um anständig bezahlte Arbeit. Und es geht um aktive Arbeitsmarktpolitik, darum, Menschen, die arbeitslos sind und auf Solidarleistungen angewiesen sind, zu befähigen, wieder in Arbeit zu kommen und selbst für ihre Familien und Kinder zu sorgen. Deshalb war die Entscheidung, die getroffen worden ist, auch richtig, die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu einer Fürsorgeleistung für Erwerbsfähige zusammenzulegen, die zurzeit keine Arbeit haben. Denn sie hat mit dazu beigetragen, dass neue Teilhabechancen entstehen können, dass sich neue Möglichkeiten für Arbeit entwickeln.

 

Ich will darauf hinweisen, wir haben damit dazu beigetragen, dass erstmals alle Menschen, die ohne Arbeit sind, in die Vermittlung durch die Arbeits- gemeinschaften, die Optionskommunen und auch durch die Bundesagentur für Arbeit mit einbezogen worden sind, das heißt intensives Fallmanagement, damit die Arbeitsmarktchancen für Langzeitarbeitslose deutlich verbessert werden. Nach den ersten Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit lag die Zahl der Empfänger von Arbeitslosengeld II und von Sozialgeld im November 2008 mit 6,59 Millionen um immerhin 686 000 niedriger als vor zwei Jahren. Das ist ein Erfolg für die Menschen, die sich um Arbeit bemüht und engagiert haben. Das ist aber auch ein Erfolg derjenigen, die mitgeholfen haben, das umzusetzen, was an Arbeitsmarktreformen und aus der Philosophie des Forderns und Förderns hier im Deutschen Bundestag beschlossen worden ist.

 

Es geht um Arbeit – vorrangig. Umso bedauerlicher ist es, dass es in einigen Anträgen, die wir heute debattieren, so scheint, als ginge es nur um Geld. Da muss man deutlich sagen, höhere Transfers schaffen weder größere Arbeits- marktchancen für die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, noch werden damit die Bildungschancen der bedürftigen Kinder verbessert. Grundlage unserer Politik bleibt hingegen die Erkenntnis, dass, wo immer möglich, Arbeit und ein existenzsicherndes Familieneinkommen den Weg aus der Hilfebedürftigkeit weisen müssen. Bei einer Familie mit zwei erwerbsfähigen Erwachsenen sinkt das Armutsrisiko von 48 Prozent auf unterdurchschnittlich 8 Prozent bzw. 4 Prozent, sobald nur einer oder zwei anständig gut bezahlte Arbeit bekommen. Deshalb werden wir die Arbeitsvermittlung weiter verbessern, deshalb haben wir die Instrumente für die Arbeitsmarktpolitik verändert, zielgerichtet gestaltet, und deswegen kämpfen wir auch für existenzsichernde Mindestlöhne.

 

Raus aus der Hilfebedürftigkeit, ein eigenes Leben wieder selbstständig zu gestalten, darum geht es auch bei dem, was wir zum 1. Oktober 2008 beim Kinderzuschlag entschieden haben; darum geht es auch, wenn wir über die Umsetzung des Wohngeldes jetzt zum 1. Januar 2009 sprechen, und – ich will etwas hinzufügen, was manchmal ein bisschen untergeht – auch das Elterngeld hat dazu beigetragen, Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Die Zahl der Frauen, die im Jahr nach der Geburt ihres Kindes Arbeitslosengeld II beziehen müssen, ist nach der Einführung des Elterngeldes signifikant gesunken. Auch das ist ein Erfolg unserer Familienpolitik, die hier gemacht worden ist. Ich will keine Zweifel aufkommen lassen: Natürlich wird es auch darum gehen, dort, wo Armut ist, die direkten materiellen Leistungen einzusetzen; sie sind unverzichtbar. Das ist keine Frage.

 

Alle im Hause wissen, die Regelsätze für die Kinder werden vom Eckregelsatz des Erwachsenen abgeleitet. Dieses Verfahren – darauf weise ich ausdrücklich hin – ist im Übrigen auch schon in der früheren Sozialhilfe angewendet worden und ist nichts Neues, hat sich bewährt, ist damals im Wesentlichen auch nicht infrage gestellt worden. Dennoch gibt es Kritik und den Einwand, dass das geltende System den Bedarfen von Kindern nicht gerecht werden würde oder sie unzureichend berücksichtige. Das nehmen wir ernst. Sobald die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 vorliegen, werden deshalb alle Regelsätze überprüft. Das wird jedoch frühestens im zweiten Halbjahr 2010 der Fall sein. Das ist uns zu lange, und deswegen hat die Bundesregierung das Statistische Bundesamt beauftragt, Kinderregelsätze auf der Basis der regelsatzrelevanten Güter und Dienstleistungen aus den Familieneinkommen heraus zu berechnen. Basisdaten sind diejenigen, die aus der Verbrauchs- stichprobe EVS 2003 zur Verfügung stehen. Die Auswertung der Daten, die ermittelt worden sind, findet derzeit statt. Das ist noch nicht abgeschlossen. Aber ich will ausdrücklich sagen, erste Einschätzungen deuten nicht unbedingt darauf hin, dass bei einer Neubemessung der Kinderregelsätze stark steigende Leistungen zu erwarten wären.

 

Ich will an dieser Stelle auch deutlich sagen, dass es uns wichtig ist, dass die finanzielle Unterstützung, die für Kinder und für Jugendliche bestimmt ist, auch direkt bei den Kindern und bei den Jugendlichen ankommt. Dieser Wille verbirgt sich hinter dem Schulbedarfspaket. Damit tragen wir dazu bei, dass jedem Schüler und jeder Schülerin 100 Euro pro Jahr zum Schuljahresbeginn gegeben werden. Wenn man das auf die Regelsätze für jüngere Schüler bis 13 Jahre umrechnet, kommt eine Steigerung von knapp 4 Prozent heraus. In Verbindung mit dem für 2009 ohnehin erwarteten Anstieg der Regelsätze um 2,75 Prozent ist das, denke ich, eine gute Entscheidung. Eine generelle und massive Erhöhung der Regelsätze wird aber abgelehnt, weil man immer auch den Gesamtzusammenhang berücksichtigen muss. Man muss auch sehen, wie das von den Menschen bewertet wird, die als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit Arbeit über ein Einkommen verfügen, das manchmal – leider – nur knapp oberhalb der Bedürftigkeitsgrenze liegt. Das gefällt uns nicht. Ich bin damit nicht zufrieden. Wir arbeiten daran, weil das verbessert werden muss. Das muss über Tarifvereinbarungen und Mindestlöhne verbessert werden.

 

Diesen Zusammenhang müssen wir aber im Blick haben. Deutlich höhere Regelsätze hätten zur Folge, dass die Transferleistungen höher ausfallen als die Einkommen von Erwerbstätigen ohne Transferleistungen. Deswegen muss man mit Vorsicht vorgehen, wenn der eine oder andere auf einen zukommt und fragt: Sag mal, lohnt sich die Arbeit, die ich mache, eigentlich noch? Was bleibt davon übrig? Auch die Forderung, die Regelsätze anstatt mit der Rentenentwicklung mit dem allgemeinen Preisanstieg fortzuschreiben, ist wenig hilfreich. Richtig ist, dass die Preise in den letzten Jahren schneller gestiegen sind als die Regelsätze. Das ist aber nicht der Regelfall. Ja, Herr Präsident. – Aktuell gibt es in einigen Bereichen sogar die Entwicklung, dass die Preise sinken. Hinzu kommt, dass Preissteigerungen alle in der Gesellschaft treffen: Rentnerinnen und Rentner genauso wie die Arbeitnehmer. Daher kann man die Leistungen der Sozialhilfe und der Grundsicherung nicht an der Preissteigerungsrate fest- machen; denn auch diejenigen, die arbeiten gehen, diejenigen, die Steuern zahlen, müssen sehen, dass sich ihre Einkommen vor dem Hintergrund der Möglichkeiten entwickeln. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die Löhne in 2008 deutlich gestiegen sind. Das wird auch den Rentnerinnen und Rentnern zugute kommen und in der Folge denjenigen, die Grundsicherung beziehen; denn die Regelsätze werden angepasst.

 

Uns geht es darum: Wir wollen die Menschen befähigen, wieder aus eigener Kraft Einkommen durch Arbeit zu erzielen. Wenn man das zusammenfasst, heißt das: Erstens. Wir überprüfen die Regelsätze. Zweitens. Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 läuft; wir werden im Jahr 2010 neue Entscheidungen vor diesem Hintergrund zu treffen haben. Drittens. Wir bleiben bei der bisherigen Kette hinsichtlich der Umsetzung: Tarifeinkommen, Renten- einkommen, und daraus wird die Anpassung der Grundsicherungseinkommen abgeleitet. Viertens. Wir bleiben dabei, gezielte Hilfen für die jungen Menschen durch das Schulstarterpaket bzw. das Schulbedarfspaket zu gewähren. Fünftens. Wir intensivieren all unsere Aktivitäten und Maßnahmen, um Menschen in Arbeit und Beschäftigung zu bringen; denn der Armuts- und Reichtumsbericht zeigt deutlich, dass das größte Armutsrisiko darin besteht, keine Arbeit und keine Beschäftigung zu haben. Abschließend will ich an dieser Stelle hinzufügen, worum wir uns besonders kümmern sollten: Wir haben gut 257 000 allein- erziehende Arbeitslose, überwiegend Frauen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen. Wenn wir Kinderarmut und Alleinerziehendenarmut bekämpfen wollen, dann muss ganz gezielt an den Stellen Vermittlung, Betreuung und Qualifizierung angesetzt werden. Ich denke, an diesen Stellen ist das Geld gut investiert.

 

Die Programme, zum Beispiel der Ideenwettbewerb zur Integration von Allein- erziehenden, sind gut zugeschnitten. Es geht um gute Arbeit für Allein- erziehende. Es ist sinnvoll, so konkret anzusetzen und den Menschen zu helfen. Ich denke, das ist der richtige Weg. Wir wollen die Menschen befähigen, auf eigenen Füßen zu stehen, ihr Leben mit eigener Kraft und Arbeit zu gestalten.