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„Teilhabe am Arbeitsleben – Werkstätten für behinderte Menschen“, Hamburg

Rede von Franz Thönnes, MdB und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, anlässlich der Fachtagung LAG Werkstätte Hamburg „Die Zukunft der Werkstätten – Unsere Werkstatt der Zukunft“ vom 04. – 06. Februar 2009 in Hamburg.

 

Sehr geehrter Herr Judith, meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Herzlichen Dank für Ihre Einladung zur Fachtagung der Landesarbeits- gemeinschaft der Werkstatträte der vier Hamburger Werkstätten für behinderte Menschen. Herzliche Grüße auch von Bundesminister Olaf Scholz, der leider aufgrund anderweitiger Verpflichtungen heute nicht hier sein kann.

 

„Die Zukunft der Werkstatt – Unsere Werkstatt der Zukunft“ so lautet das Motto Ihrer Tagung. Das ist nach vorne gerichtet. Das macht deutlich, dass es Ihre Werkstätten sind und dass Sie Verantwortung übernehmen. Das finde ich gut. So sprechen Sie über die Aufgaben der Werkstatträte, über das Persönliche Budget und über Integrationsfirmen. Gerne komme ich Ihrer Bitte nach, die Positionen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hierzu darzustellen. Ihre Tagung und die Themen zeigen, dass wir ein wichtiges gemeinsames Ziel haben. Wir wollen die Teilhabe behinderter Menschen weiter verbessern.

 

Politik für behinderte Menschen zu gestalten – das ist nicht nur eine Aufgabe der Politiker. Hier ist jeder gefordert, der Verantwortung trägt. Es geht um Verant- wortung für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft und für die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Deshalb bin ich gerne hierher gekommen. In unserer Verfassung steht der wichtige Satz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Das ist ein Grundrecht. Daran will sich die Politik der Bundesregierung messen lassen. Wir haben darüber nachgedacht, welche Gesetze wir in Deutschland brauchen, damit behinderte Menschen die gleichen Rechte haben und nicht diskriminiert werden. Nicht diskriminiert zu werden heißt, genauso behandelt zu werden wie Menschen, die keine Behinderung haben. In den letzen 10 Jahren haben wir viel getan. Die wichtigsten beschlossenen Gesetze sind:

1. Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch,

2. das Behindertengleichstellungsgesetz und

3. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (bekannt als Antidiskriminierungs- gesetz).

 

Die Rahmenbedingungen für den Alltag der Menschen mit Behinderungen in Deutschland haben sich damit positiv verändert. Diese drei Gesetze sollen für die umfassende gesellschaftliche Teilhabe sorgen. Für Selbstbestimmung und für die Gleichstellung behinderter Menschen. Gesetze sind das Eine. Sie müssen aber auch immer mit Leben gefüllt werden. Und so sind wir immer noch auf dem Weg. Wir wollen die Teilhabe behinderter Menschen fördern. Das haben wir in das Neunte Buch Sozialgesetzbuch geschrieben. Und das ist unsere Leitlinie. Teilhabe heißt, wir wollen, dass behinderte Menschen mitmachen können in unserer Gesellschaft. Sie sollen überall den gleichen Zugang haben wie Menschen ohne Behinderungen. Es darf dabei keine Rolle spielen, welche Behinderung ein Mensch hat. Es darf auch keine Rolle spielen wie schwer diese Behinderung ist und welche Ursache sie hat.

 

Zur Teilhabe gehört auch die Teilhabe am Arbeitsleben. Die Bundesregierung hat 2005 ihr Programm für ihre Amtszeit geschrieben. Darin steht, dass mehr Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben sollen, ihren Lebens- unterhalt außerhalb von Werkstätten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verdienen. Das ist nicht gegen die Werkstätten gerichtet. Die Werkstätten sind auch in Zukunft wichtig. Wir wollen aber, dass Menschen mit Behinderungen, die es können, verstärkt Förderungen bekommen, mit denen sie auf dem 1. Arbeitsmarkt arbeiten können. Auch wollen wir damit helfen, den Übergang aus den Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

 

Unsere Programme „Initiative Job“ und „Job4000 - Jobs ohne Barrieren“ sind erfolgreich. Auch der neue Ausbildungsbonus, unterstützt verstärkt Jugendliche, die schon länger als ein Jahr eine Ausbildung suchen. Mit der Förderung der Übergänge von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist das ein gutes Gesamtpaket. Damit setzen wir den Koalitionsvertrag um. Und wir zeigen, dass es uns Ernst ist mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Seit Anfang 2009 ist sie in Deutschland in Kraft. Ihr Artikel 27 beinhaltet das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit. Ausdrücklich eingeschlossen ist die Möglichkeit, in einem offenen, integrativen und zu- gänglichen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Ein wichtiges Instrument dazu ist das Persönliche Budget. Frau Huxhold aus unserem Ministerium wird Ihnen in der folgenden Rede hierzu Näheres sagen.

 

Seit Anfang 2009 haben wir die Unterstützte Beschäftigung. Dieses neue Förderinstrument ist eine weitere Alternative zur Beschäftigung in der Werk- statt. Die Unterstützte Beschäftigung soll helfen, dass mehr behinderte Menschen als bislang auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gemeinsam mit nicht behinderten Menschen arbeiten können. Hatte ein Jugendlicher bislang aufgrund seiner Behinderung keine Ausbildung machen können, gab es bisher nur die Werkstatt als Alternative. Mit der Unterstützten Beschäftigung haben wir nun aber eine weitere Alternative geschaffen. Hier lautet die Devise. „Erst platzieren, dann qualifizieren.“

 

Also werden Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in einem Betrieb oder einer Verwaltung so lange eingearbeitet und unterstützt, bis ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden kann. Diese Unterstützung ist nicht befristet, sie kann fortdauern, solange dies notwendig ist. Eben: Unterstützte Beschäftigung. Die Arbeitsagentur zahlt hierfür die Kosten und der Unterstützte erhält ein Ausbildungsgeld. Ist bei einem Arbeitsvertrag weiterhin Hilfe er- forderlich, so übernimmt das Integrationsamt die Berufsbegleitung.

 

Gleichberechtigte Teilhabe heißt auch: Arbeiten können. Dieses Recht ver- wirklichen Sie durch Ihre Beschäftigung hier in den vier Hamburger und anderen Werkstätten. Und wer arbeitet, der soll mitreden können. Das soll nicht nur in der Wirtschaft gelten. Das soll auch in den Werkstätten so sein. Denn auch hier gibt es Diskussionen darüber, wie Arbeit organisiert sein soll. Auch hier gibt es manchmal Ärger, weil Mitarbeiter sich nicht fair behandelt fühlen. Das ist überall im Leben so. Wo Menschen miteinander auskommen oder auch arbeiten müssen, gibt es unterschiedliche Interessen. Dafür muss es Regeln geben, an die sich alle halten. Deswegen hat die Bundesregierung die Werkstätten- Mitwirkungsverordnung geschaffen. Das war 2001. Mitwirkung gab es auch vorher schon. Aber eben freiwillig und nicht überall. Deshalb hat die Regierung einen Standard gesetzt. Davon darf nach oben, aber eben nicht nach unten abgewichen werden.
 

Mitwirkung ist Ausdruck der Selbstbestimmung. Denn durch die Mitwirkung bestimmen und gestalten die Beschäftigten ihren Arbeitsalltag mit. Das geschieht zum Beispiel, indem sie Werkstatträte wählen. Werkstatträte sind etwas Ähnliches wie die Betriebsräte in der Wirtschaft. Aufgabe der Werk- statträte ist es, die Interessen der Kolleginnen und Kollegen in den Werkstätten zu organisieren und zu vertreten. Sie sorgen dafür, dass die Werkstattleitungen nicht über deren Köpfe allein hinweg entscheiden können.

 

Werkstatträte haben deshalb genau beschriebene Aufgaben und Rechte. Die Werkstätten haben ebenso genau beschriebene Pflichten. Dies alles ist in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung geregelt. Sie sieht vor, dass Werkstatträte über bestimmte Dinge unterrichtet, d.h. informiert werden müssen. Und dass sie mitwirken können. Mitwirkung heißt: Der Werkstattrat wird informiert und angehört. Das ist keine unverbindliche Spielwiese. Mitwirkung ist ernst zu nehmen. Sie gibt den Werkstatträten Instrumente in die Hand, um entschieden für die Kolleginnen und Kollegen einzutreten. Denn wenn es zu keiner Einigung zwischen dem Werkstattrat und der Werkstattleitung kommt, kann die Ver- mittlungsstelle eingeschaltet werden.

 

Sie soll eine Einigung herbeiführen. Und zwar als Kompromiss. Damit beide Seiten danach mit der Entscheidung zufrieden sind und gut weiter miteinander arbeiten können. Das ist nicht das Regelwerk der Betriebsräte. Bei denen haben wir aber auch das Beziehungsverhältnis Arbeitnehmer zu Arbeitgeber. In der Werkstatt ist das anders. Und dennoch haben die Werkstatträte Mittel in der Hand, vernünftige Vorstellungen einzubringen. Sie können für sie werben, können ihre guten Argumente vorbringen und die Werkstattleitungen oder die Vermittlungsstelle überzeugen. Ich will beim Thema „Werkstattrat“ noch auf eine andere Frage eingehen. Sie ist für die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft sicher wichtig: Es geht um die Frage der Finanzierung der Arbeit der Landes- arbeitsgemeinschaften und der im vergangenen Februar gegründeten Bundes- vereinigung. Dies ist auch auf der letzten Konferenz der Werkstatträte der SPD-Bundestagsfraktion im November 2008 angesprochen worden.

 

Das Interesse, sich auszutauschen, ist verständlich. Grundsätzlich haben die Werkstatträte aber die Aufgaben in ihren örtlichen Werkstätten und nicht auf Bundes- oder Landesebene. Und deshalb ist es schwer, die Sozialhilfeträger in den Ländern davon zu überzeugen, dass sie neben den Kosten für die Tätigkeit der Werkstatträte in den einzelnen Einrichtungen auch noch die Kosten für die Landesarbeitsgemeinschaften und für die Bundesvereinigung aufbringen sollen. Allein der Wunsch, sich zusammenzuschließen, weil auch die Werkstätten in Landesarbeitsgemeinschaften und der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen vertreten seien, ist dabei nicht ausreichend. Mir ist bekannt, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten inzwischen die Initiative ergriffen hat. Sie plant mit der Aktion Mensch zu sprechen, um ein Projekt zu finanzieren, mit dem die Arbeit der Landesarbeitsgemeinschaften und der Bundesvereinigung unterstützt werden soll. Das scheint mir ein viel- versprechender Weg zu sein.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sind in einer Werkstatt beschäftigt. Sie leisten gute Arbeit. Sie erbringen ihre volle Leistung und fordern dafür natürlich auch eine leistungsgerechte Entlohnung. Der Durchschnittslohn in den Werkstätten liegt bei rund 158 Euro monatlich. Hier in Hamburg sind es nach der letzten Statistik (2007) rund 171 Euro monatlich. Wenn die Forderung nach höheren Arbeitsentgelten aufkommt, so ist sie an die Werkstätten zu richten. Sie sind verpflichtet, ein „leistungsangemessenes“ Arbeitsentgelt zu zahlen. Vorgeschrieben ist, dass das Arbeitsentgelt aus einem für alle Beschäftigten gleichen Grundbetrag besteht. Hinzu kommt ein nach der Arbeitsleistung bemessener Steigerungsbetrag. Damit die Werkstätten leistungsangemessene Löhne zahlen können, dürfen sie das Arbeitsergebnis nur für ganz bestimmte Zwecke verwenden. Der wichtigste Zweck ist die Zahlung des Arbeitsentgeltes. Ob die Werkstatt die Vorschriften beachtet und die Regeln einhält, muss der Werkstattrat kontrollieren. Er hat hier ein Mitwirkungsrecht. Die Werkstatt darf ihm nichts verschweigen. Tut sie das doch, kann der Werkstattrat notfalls vor das Arbeitsgericht ziehen.

 

Der Vorsitzende der BAG Werkstätten für behinderte Menschen hat in seiner Rede auf dem Werkstätten-Tag im vergangenen Jahr in Bremen die Zahlung eines Mindestlohns gefordert. Seine Forderung richtete sich aber nicht an die Werkstätten, sondern an den Staat. Dieser solle den behinderten Menschen eine Grundsicherung zahlen und die Werkstätten zahlten ihren Lohn oben drauf. Genau das aber tut der Staat mit den Geldern der Steuerzahler. Er stockt den Lohn, wenn er nicht für den Lebensunterhalt reicht, auf und zahlt Leistungen der Grundsicherung. Aber weil Leistungen der Grundsicherung, wie andere Leistungen der Sozialhilfe auch, immer nur als letzte Hilfe erfolgen, wird das Arbeitsentgelt angerechnet. Es ist Lohn für die geleistete Arbeit. Und wenn der Lohn für den Lebensunterhalt ausreicht, gibt es keine zusätzliche Grund- sicherung. Wenn der Lohn nicht ausreicht, werden die Mittel durch ergänzende Leistungen der Grundsicherung aufgestockt. So ist das Prinzip der Sozialhilfe. Es gilt für alle bedürftigen Menschen und damit auch für Werkstattbeschäftigte.

 

In diesem Zusammenhang ist noch auf einen weiteren Punkt hinzuweisen. Das wird manchmal vergessen. Werkstattbeschäftigte haben neben der Grund- sicherung noch eine weitere soziale Absicherung, die andere Beschäftigte nicht haben: Sie erwerben einen Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbs- minderung bereits nach einer Beschäftigungszeit von 20 Jahren in der Werk- statt. Diese Rente löst dann die Grundsicherung ab, weil sie aufgrund der Beiträge so hoch ist, dass dann zusätzliche Grundsicherung nicht mehr erforderlich ist. Zu der Rente kommt dann noch das in der Werkstatt gezahlte Arbeitsentgelt, dass nicht auf die Rente angerechnet wird. Mit den Bundes- ländern sprechen wir derzeit darüber, wie wir auch im Rahmen der Ein- gliederungshilfe die Wege für weitere Beschäftigungsmöglichkeiten auch außer- halb der Werkstätten verbessern können. Eine Möglichkeit zum Wechsel aus der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt sind die Integrationsfirmen. Ihre Zahl hat sich seit 2001 auf 501 verdoppelt. Morgen behandeln sie ja dieses Thema in der Podiumsdiskussion „Integrationsfirmen her – Werkstätten weg? Ist das die Lösung?“.

 

Ich erinnere mich an den 3. Alternativen Werkstättentag im November 2006 in Köln. Dort wurde die „Deutzer Erklärung“ verfasst. Darin wurde eine grund- legende Veränderung der Werkstätten gefordert, eine Weiterentwicklung der Werkstätten zu Integrationsfirmen. Integrationsfirmen arbeiten unter Markt- bedingungen. Sie stehen mit ihren Produkten und Leistungen in Konkurrenz zu anderen Anbietern. Sie sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Der einzige Unterschied: Integrationsfirmen erhalten Nachteilsausgleiche aus der Ausgleichsabgabe. Das ist für den besonderen Aufwand, der mit der Be- schäftigung eines hohen Anteils von Menschen mit Behinderungen verbunden ist.

 

Die Integrationsfirmen sind Alternativen zu Werkstätten und keine besonderen Formen solcher Einrichtungen. Aus meiner Sicht sollte der weitere Ausbau von Integrationsbetrieben vorangetrieben werden. Und: Es sollten mehr Werkstatt- beschäftigte den Übergang in den 1. Arbeitsmarkt schaffen. Die Werkstätten sollten sich mit ihrer Kompetenz auf den Personenkreis konzentrieren, der wegen der Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann. Es sind noch nicht sehr viele Menschen in Integrationsfirmen tätig, die zuvor in einer Werkstatt beschäftigt waren. Hier ist sicher mehr möglich. Dass dieses Geld gut angelegt ist zeigen die Erfolge der letzten Jahre. Bei der Schaffung von Beschäftigung für schwerbehinderte Menschen haben wir in den letzten Jahren Fortschritte erreicht. Monat für Monat sind einige tausende Menschen mit Behinderung weniger arbeitslos und eröffnen sich neue Perspektiven.

 

Die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen hat sich in den letzten Jahren stetig verbessert. Insgesamt ist die Zahl der beschäftigten schwer- behinderten Menschen in den Jahren 2003 bis 2006 um 5 Prozent gestiegen. Doch zufrieden sind wir damit nicht. Denn zur Wahrheit gehört auch: Die allgemeine Arbeitslosigkeit sinkt schneller als die der behinderten Arbeit- suchenden. Damit sollte sich keiner abfinden. Die Folgen der weltweiten Finanz- krise stellen uns nun vor neue Herausforderungen: Jetzt kommt es darauf an, Beschäftigung zu sichern und den Sozialstaat zu erhalten. Hier sind alle gefordert, die Verantwortung tragen: Unternehmen, Gewerkschaften, Verbände und natürlich auch die Politik.

 

Noch ein Wort zum Artikel 27 der UN-Konvention. Darin wird ja gesagt, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht auf Arbeit haben sollen. Die Konvention formuliert weiter, dass dies das Recht auf die Möglichkeit beinhalte, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die „in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird“. Auch wenn die Werkstätten für behinderte Menschen nicht in der Konvention erwähnt sind, so werden wir sie in Zukunft auch weiterhin benötigen. Ziel muss immer sein, dass behinderte Menschen die Maßnahme erhalten oder die Leistung in Anspruch nehmen, die ihrer individuellen Situation am besten entspricht.

 

Bedarfe können sich aber ändern. Deshalb dürfen wir nicht stehen bleiben. Wir müssen weiter gehen, die Hilfen weiterentwickeln. Wir werden darüber diskutieren, ob unser heutiges System der Teilhabe am Arbeitsleben, in dem auch Menschen mit Behinderungen einen Anspruch haben, die voll erwerbsgemindert sind, in Einklang steht mit der UN-Konvention. In dieser Diskussion geht es aber nicht darum, die Werkstätten aufzulösen, wie es zum Beispiel in der „Deutzer Erklärung“ gefordert wurde. Es geht darum, das System durchlässiger zu machen. Es geht auch um eine neue Sichtweise: von der maßnahmen- und einrichtungsbezogenen Sichtweise hin zu einer personen- orientierter Sichtweise. Dieser Sichtweise hat sich auch ganz konkret die Werkstatt der Zukunft zu stellen.

 

Die wichtigen Herausforderungen sind hier: Eine stärkere Förderung des Übergangs in den allgemeinen Arbeitsmarkt und die Weiterentwicklung der Werkstattangebote für behinderte Menschen, die werkstattbedürftig sind. Aufgabe der Praxis und der Gesetzgebung bleibt es darüber hinaus weiterhin, Alternativen zur Werkstatt für werkstattbedürftige Menschen zu entwickeln. Wir nehmen die vor uns liegenden Herausforderungen ernst. Mit den Ländern entwickeln wir die Eingliederungshilfe weiter. Dabei geht es um die Frage: Welchen Beitrag kann die Eingliederungshilfe leisten, behinderten Menschen mehr Angebote zur Teilnahme am Arbeitsleben zu machen? Das Bundes- ministerium für Arbeit und Soziales ist bereit, die Diskussion zu führen und gute Lösungen zu finden.

 

Herzlichen Dank für Dank für Ihre Aufmerksamkeit.